4 September: fyi -- chair, Austria
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Am Institut für Sprachwissenschaft der Geisteswissenschaft-
lichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz wird die
Stelle einer Professorin bzw. eines Professors
in einem unbefristeten Dienstverhältnis gem. § 49f (2) Ver-
tragsbedienstetengesetz 1948 (in der derzeit geltenden Fas-
sung) im Sinne des § 21 Universitäts-Organisationsgesetz
1993
für Sprachwissenschaft (mit einem Schwerpunkt in den Berei-
chen Morphologie und Typologie und/oder Kognitive Sprach-
wissenschaft)
ausgeschrieben; die Stelle soll zum 1. Oktober 2003 besetzt
werden.
( cf. http://www.kfunigraz.ac.at/zv1www/neue-ausgabe.html )
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie
aus den neueren und neuesten für die Entwicklung der Geis-
teswissenschaften wesentlichen Wandlungen der Sprachwissen-
schaft heraus über ausgezeichnete Kompetenz in einem Kern-
bereich vor allem der Morphologie (Morphosyntax, Morphose-
mantik) und der Typologie möglichst im Rahmen der kogniti-
ven Linguistik, verfügen und imstande und willens sind,
den stark integrativen Charakter dieser Stelle innerhalb
der Fakultät (Language Server etc.) zu nutzen.
Das Institut für Sprachwissenschaft verfügt über zwei Pro-
fessor(inn)en-Planstellen, eine für Allgemeine und Ange-
wandte Sprachwissenschaft (Professor Hurch) und eine zwei-
te, die der Vergleichenden Sprachwissenschaft gewidmet war
(Professor Mittelberger) und nun zur Neubesetzung gelangt.
Der historisch-indogermanistische Bereich wird in Zukunft
von den am Institut tätigen MitarbeiterInnen abgedeckt bzw.
unter erweiterten Gesichtspunkten (Sprachwandeltheorie, Ein-
beziehung anderer Areale usw.) angeboten werden. Unter die-
sem Aspekt werden zusätzliche Qualifikationen im Bereich der
historischen Sprachwissenschaft und die empirische Beschäf-
tigung mit einer nichtindogermanischen Sprache die Bewerbung
besonders unterstützen. Insgesamt wird eine Neukonzipierung
der Sprachwissenschaft an der Geisteswissenschaftlichen Fa-
kultät angestrebt. Erfahrung im Umgang mit modernen Informa-
tionstechnologien (Aufbau und Nutzung linguistischer Daten-
banken etc.) wird vorausgesetzt. Weitere Informationen fin-
den sich unter
http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/ling/.
Es wird erwartet, dass die neue Professorin bzw. der neue
Professor ihre bzw. seine Aufgabe in der Forschung und nach
Maßgabe der einschlägigen Studienvorschriften in der Lehre
in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter(inne)n des Instituts
einschließlich der Prüfungstätigkeit und der Betreuung von
Diplomarbeiten und Dissertationen erfüllt und sich nach Maß-
gabe der gesetzlichen Anforderungen an der autonomen akade-
mischen Selbstverwaltung auf allen Ebenen beteiligt.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird gem. § 49f (3) VBG
erwartet, dass sie das folgende Anforderungsprofil erfüllen:
1. Sie müssen über eine der Verwendung entsprechende abge-
schlossene inländische oder gleichwertige ausländische
Hochschulbildung,
2. über hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in
Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach verfügen
(diese wird durch eine entsprechende Habilitation oder
eine gleichzuwertende wissenschaftliche Leistung nach-
gewiesen),
3. die Lehre nach Maßgabe der einschlägigen Studienvor-
schriften in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Instituts -- einschließlich der
Prüfungstätigkeit wie der Betreuung von Diplomarbeiten
und Dissertationen -- versehen und sich an der autono-
men akademischen Selbstverwaltung auf allen Ebenen be-
teiligen,
4. die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung,
5. die Qualifikation zur Führungskraft,
6. facheinschlägige Auslandserfahrung
7. und facheinschlägige außeruniversitäre Praxis besitzen,
soweit letztere in dem zu besetzenden Fach möglich und
sinnvoll ist.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird weiters erwartet,
dass sie im Rahmen der Bewerbung ein Papier vorlegen, in dem
die Vorstellungen bezüglich der Wahrnehmung der Professur
erläutert werden und insbesondere dargestellt wird, welches
in der internationalen Diskussion relevanten thematischen
Felder des Faches schwerpunktmäßig mittel- und längerfristig
erforscht werden würden. Ziel ist, dass die Fakultät auch
durch die neue Professorin bzw. den neuen Professor zusätz-
liches Profil gewinnt, das einer anspruchsvollen Forschungs-
evaluierung erfolgreich standhält.
Von der künftigen Professorin bzw. dem künftigen Professor
wird weiters mit Gewissheit erwarten, dass sie bzw. er den
dauernden Wohnsitz in Graz oder in dessen nächster Umgebung
nimmt und ihre bzw. seine Pflichten im Sinne des § 49h VBG
persönlich und in Präsenz erfüllt.
Die Karl-Franzens-Universität Graz strebt eine Erhöhung des
Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim
wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifi-
zierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden
gem. § 6 (3) des Frauenförderungsplans bei gleicher Qualifi-
kation vorrangig aufgenommen. Sollte sich keine Frau bewer-
ben, muss u.U. die Ausschreibung wiederholt werden, was na-
türlich zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens führen
würde. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung würden
in diesem Falle bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt
werden.
Bewerbungen sind mit allen erforderlichen Unterlagen (Le-
benslauf, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit ein-
schließlich des Verzeichnisses der bisher durchgeführten
Lehrveranstaltungen und Papier bezüglich der Forschungsvor-
haben) bis 25. Oktober 2002 (Datum des Poststempels) an den
Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
der Karl-Franzens-Universität Graz,
Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner,
Universitätsplatz 3, A-8010 Graz,
zu richten.
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